magazin.ratgeber-eigentumswohnung.de

Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen bei Immobiliendarlehen

Kreditvertrag vorzeitig auflösen - günstige Hypothenzinsen einheimsen


17. August 2013 / Andreas Tsilis

Mancher Käufer einer Eigentumswohnung hat, gemessen am heutigen Zinsniveau, zuviel für den Eigentumserwerb bezahlt. Zum Frust darüber gesellt sich der Ärger: Das vorzeitiges Umschulden lohnt meist nicht - hohe Vorfälligkeitsentschädigungen seitens der Kreditinstitute zerstören den erhofften Zinsvorteil. Die Verbraucherzentrale Hamburg will nun herausgefunden haben, dass mehr als zwei Drittel der Immobiliendarlehensverträge unwirksam sein sollen. Ein Hoffnungsschimmer für Eigentümer von Eigentumswohnungen?

Kreditvertrag vorzeitig auflösen - günstige Hypothenzinsen einheimsen Land in Sicht: Eigentümer von Eigentumswohnungen können möglicherweise höhere Zinskosten sparen, wenn sie vorzeitig ihren Kreditvertrag widerrufen.Foto: Marlies Schwarzin / pixelio.de

Alles hängt ab vom Widerruf. Ist die Belehrung darüber fehlerhaft, hat der Verbraucher die Möglichkeit, den Kreditvertrag vorzeitig aufzulösen. So lautet die Aussage der Verbraucherschutzexperten. Oft informierten die Sparkassen und Banken falsch zum Beginn der Widerrufsfrist oder den Rechtsfolgen eines Widerrufs. Viele Widerrufsbelehrungen seien unverständlich und fehlerhaft. Vorteil für Käufer von Eigenttumswohnungen: Der Kreditvertrag braucht nicht gekündigt zu werden, der einfache Widerruf reicht, selbt wenn der Vertragsschluß viele Jahre zurückliegt. Das Geschäft wird dann rückabgewickelt, der Bauherr zahlt den Kredit zurück, zahlt eine Nutzungsentschädigung für die Inanspruchnahme des Geldes. Basis der Entschädigung ist der durchschnittliche Zinssatz für Hypothekenkredite.

Käufer von Eigentumswohnungen gehen zum Anwalt

Der Kreis derjenigen, die davon profitieren könnten ist hoch: alle Bauherren, die seit November 2002 einen Darlehensvertrag unterschrieben haben. Grund: Seitdem schreibt der Gesetzgeber eine Widerrufsbelehrungen vor. Lohnenswert wäre der Widerruf vor allem für diejenigen, die 2008 einen Kreditvertrag abgeschlossen haben. Damals lagen die Hypothekenzinsen mit fünf Prozent doppelt so hoch wie heute. Eigentümer von Eigentumswohnungen, die widerrufen und umschulden möchten, sollten auf jeden Fall anwaltlichen Rat einholen. Die Banken und Sparkassen zeigen sich erfahrungsgemäß sehr zurückhaltend bei dem Thema. In den vergangenen Jahren haben Gerichte bis zum Bundesgerichtshof häufiger über Fälle fehlerhafter Widerrufsbelehrungen geurteilt. Tenor: Rein formale Fehler können ausreichen, um einen Kreditvertrag zu widerrufen.

ähnliche Artikel
Kommentar abgeben

Name

Email

Webseite (optional)



Ihre eMail wird nicht abgefragt, tragen Sie auch hier bitte NICHTS ein:

magazin.ratgeber-eigentumswohnung.de ratgeber-eigentumswohnung.de
Impressum    Datenschutz