Trotz Schuldenfreiheit - Nebenkosten bleiben
Hausgeld und Grundsteuer bei Eigentumswohnungen
23. Juli 2013 / Andreas Tsilis
Die Bewirtschaftungskosten bleiben auch dann bestehen, wenn die Bankschulden längst abbezahlt sind. Der weitaus größte Batzen ist im sogenannten Hausgeld enthalten. Nicht enthalten sind die vom Eigentümer direkt zu zahlende Grundsteuer sowie Strom- und Instandhaltungskosten. Ein vom Verwalter jährlich zu erstellender Wirtschaftsplan informiert den Eigentümer zu den Beträgen für Betrieb, Verwaltung und Instandhaltung. Bei Neubauwohnungen sollte man sich auch beim Bauträger über die Kosten erkundigen.
Trotz bezahlter Eigentumswohnung - Nebenkosten wie Strom bleiben bestehen. Foto: Birgit H / pixelio.de
Kaufinteressenten ist zu empfehlen, sich die Verwalterabrechnungen der vergangenen Jahre anzusehen – zusätzliche Informationen hinsichtlich durchgeführter oder geplanter Instandhaltungsmassnahmen gewinnen Käufer aus den Protokollen der Eigentümerversammlungen und aus Gesprächen mit Eigentümern, die bereits einige Jahre in der Anlage leben. Nützlich ist auch ein Gespräch mit dem Verwaltungsbeirat. Halten Hausverwaltung, Verwaltungsbeirat oder bisheriger Eigentümer Informationen zurück, ist Vorsicht geboten.
Grundsteuer wird jährlich fällig
In der Regel werden alle Bewirtschaftungskosten nach einem einheitlichen Schlüssel (zum Beispiel nach dem jeweiligen Miteigentumsanteil) auf die einzelnen Eigentumswohnungen und damit auf die jeweiligen Eigentümer umgelegt. Ausnahmen sind beispielsweise die verbrauchsabhängigen Heizungs- und Warmwasserkosten. Beim Hausgeld sollten Eigentümer mit einem Betrag von 2,50 Euro / Quadratmeter rechnen. Die Grundsteuer kann je nach Gemeinde bis zu 0,25 Euro pro Quadratmeter betragen. Zumeist Anfang des neuen Kalenderjahres erhält der Eigentümer einen Grundsteuerbescheid. Die Steuer wird dann in vierteljährlichen Raten an die Stadtkasse überwiesen oder mittels Einzugsermächtigung des Eigentümers abgebucht.
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