Kein Mieter, sondern Eigentümer
Die Eigentumswohnung - ein Gesetz schreibt Geschichte
07. August 2013 / Andreas Tsilis
Die Eigentumswohnung als Rechtsform entstand nach dem zweiten Weltkrieg. Aufgrund der akuten Wohnungsnot, insbesondere in den Städten, suchte man damals nach neuen Wegen der Wohnraumbeschaffung. Zudem wurden in anderen europäischen Ländern Modelle etwickelt, die unserem heutigen Eigentumswohnngsrecht ähneln. Innerhalb kürzester Zeit gelang es, einen Gesetzesentwurf aufzustellen, der am 31.Januar 1951 einstimmig angenommen wurde. Das Gesetz über Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht trat am 20.März 1951 in Kraft.
Eigentümer werden, ohne das komplette Haus kaufen zu müssen? Mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung ist das möglich. Den Weg zur Rechtsform "Eigentumswohnung" frei gemacht, hat ein mittlerweile über 60 Jahre altes Gesetz. Foto: Karl-Heinz Liebisch / pixelio.de
Ein Vorläufer des heutigen Wohnungseigentums war das sogenannte Stockwerkseignetum, bei dem einzelne Stockwerke gekauft werden konnten. Diese Rechtskonstruktion war jedoch so mangelhaft, dass es zu zahlreichen Streitfällen zwischen den Eigentümern kam. Mit Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs am 1.1.1900 wurde deshalb die Neubegründung von Stockwerkseigentum verboten. Den Menschen wurde der Erwerb eines Anteils an Grund und Boden in erster Linie als „Eigentum in der Etage“ aber auch als Kapitalanlage ermöglicht und damit die Eigentumsbildung insgesamt gefördert.
Eigentumswohnungen boomen
Das Wohnungseigentum als neue Rechtsform gewährleistet Miteigentum am Grundstück und Gebäude und Alleineigentum an einer Wohnung im jeweiligen Gebäude. Bei allen notwendigen Beschränkungen wollte der Gesetzgeber dem Wohnungseigentümer das Bewusstsein vermitteln, mehr als nur Mieter zu sein und sich in seinen eigenen vier Wänden weitgehend uneingeschränkt entfalten zu können. Entgegen den anfänglichen Erwartungen hat sich das Wohnungseigentum in den 50er und 60er Jahren nur langsam etwickelt. Der eigentliche Boom setzte Anfang der 70er Jahre ein, als die Fertigstellung über mehrere Jahre hinweg jeweils die Halb-Millionen-Grenze deutlich überschritten. Die Eigentumswohnung zur Eigennutzung und als vermietetes Objekt zur Kapitalanlage hat sich seitdem bewährt.
- Die Abnahme einer Neubauwohnung
- Kiel wirkt. Eigentumswohnung in Kiel
- Regel für den Kauf einer Eigentumswohnung
- Wohnungskauf als Kapitalanlage
- Tag der Architektur 2013 in Hamburg
- Ausverkauf einer Stadt
- Rostock - teure Steine am Fluss
- Eigentumswohnungen in Lüneburg
Kauf und Verkauf
- Mängelfristen einhalten
- Den Dreh raus
- berechnen statt Würfeln
- Gebrauchte Eigentumswohnung kaufen
- Der Kauf einer Gebrauchtwohnung
Recht und Wirtschaft
- Regel für den Kauf einer Eigentumswohnung
- Altimmobilie mit Steuerbonus
- Hintertür bei Baupleite
- Zinskosten eindämmen
- Eigentum aus Tradition
Rahmenbedingungen
- Mathe für Miete
- Sahnestück für Eigentümer
- Police gegen Sturm
- Steuererkläung - Steuern sparen mit Verlusten
- Kostenstecker ziehen zwecklos
regionale Marktlage
- Eigentum in der Region kaufen
- Ausverkauf einer Stadt
- Kiel wirkt. Eigentumswohnung in Kiel
- Immobilienkauf am Urlaubsort
- Tag der Architektur 2013 in Hamburg
Beispiele
- Kredit bei Wohneigentum
- Teurer Sonnenschutz
- Miteigentümer bei Abstimmungen rauskegeln
- Im Gemeinschaftseigentum sonnen
- Mieter auf Sonnenseite
ratgeber-eigentumswohnung.de