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Kein Mieter, sondern Eigentümer

Die Eigentumswohnung - ein Gesetz schreibt Geschichte


07. August 2013 / Andreas Tsilis

Die Eigentumswohnung als Rechtsform entstand nach dem zweiten Weltkrieg. Aufgrund der akuten Wohnungsnot, insbesondere in den Städten, suchte man damals nach neuen Wegen der Wohnraumbeschaffung. Zudem wurden in anderen europäischen Ländern Modelle etwickelt, die unserem heutigen Eigentumswohnngsrecht ähneln. Innerhalb kürzester Zeit gelang es, einen Gesetzesentwurf aufzustellen, der am 31.Januar 1951 einstimmig angenommen wurde. Das Gesetz über Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht trat am 20.März 1951 in Kraft.

Die Eigentumswohnung - ein Gesetz schreibt Geschichte Eigentümer werden, ohne das komplette Haus kaufen zu müssen? Mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung ist das möglich. Den Weg zur Rechtsform "Eigentumswohnung" frei gemacht, hat ein mittlerweile über 60 Jahre altes Gesetz. Foto: Karl-Heinz Liebisch / pixelio.de

Ein Vorläufer des heutigen Wohnungseigentums war das sogenannte Stockwerkseignetum, bei dem einzelne Stockwerke gekauft werden konnten. Diese Rechtskonstruktion war jedoch so mangelhaft, dass es zu zahlreichen Streitfällen zwischen den Eigentümern kam. Mit Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs am 1.1.1900 wurde deshalb die Neubegründung von Stockwerkseigentum verboten. Den Menschen wurde der Erwerb eines Anteils an Grund und Boden in erster Linie als „Eigentum in der Etage“ aber auch als Kapitalanlage ermöglicht und damit die Eigentumsbildung insgesamt gefördert.

Eigentumswohnungen boomen

Das Wohnungseigentum als neue Rechtsform gewährleistet Miteigentum am Grundstück und Gebäude und Alleineigentum an einer Wohnung im jeweiligen Gebäude. Bei allen notwendigen Beschränkungen wollte der Gesetzgeber dem Wohnungseigentümer das Bewusstsein vermitteln, mehr als nur Mieter zu sein und sich in seinen eigenen vier Wänden weitgehend uneingeschränkt entfalten zu können. Entgegen den anfänglichen Erwartungen hat sich das Wohnungseigentum in den 50er und 60er Jahren nur langsam etwickelt. Der eigentliche Boom setzte Anfang der 70er Jahre ein, als die Fertigstellung über mehrere Jahre hinweg jeweils die Halb-Millionen-Grenze deutlich überschritten. Die Eigentumswohnung zur Eigennutzung und als vermietetes Objekt zur Kapitalanlage hat sich seitdem bewährt.

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