Kaufpreisanteil für Grund und Boden niedrig halten
Vermietete Eigentumswohnung - Steuervorteile genießen
31. Juli 2013 / Andreas Tsilis
Vermieter können Zinsen, Unterhalts- und Instandhaltungskosten für die vermietete Eigentumswohnung gegenüber den Mieteinnahmen steuerlich geltend machen. Für Mietüberschüsse ist allerdings Einkommensteuer zu berappen. Im Gegenzug lassen sich Mietverluste mit anderen Einkünften, etwa aus unselbständiger Arbeit, verrechnen.
Der Unterhalt für vermietete, gebrauchte Eigentumswohnungen kostet. Vermieter können auch diese Kosten steuerlich absetzen. Foto: Rainer Sturm / pixelio.de
Schuldzinsen die für den Kauf der Immobilie aufgenommen werden, können voll als Werbungskosten abgesetzt werden. Ebenfalls verrechenbar: Die Kosten für das Besorgen von Kapital. Dazu gehören Bereitstellungszinsen für Kredite, Bearbeitungs-, Immobilienschätzungs- und Notargebühren. Als Kreditnehmer lässt sich das Disagio im Jahr der Darlehensaufnahme in voller Höhe als Werbungskosten absetzen. Wichtig: Der Steuervorteil wird nur gebilligt, wenn das Disagio (mindestens fünfjährige Zinsbindung) nicht mehr als fünf Prozent der Darlehenssumme beträgt. Als sogenannter Erhaltungsaufwand sind beim Kauf gebrauchter Eigentumswohnungen die Kosten umfangreicher Renovierungen und Modernsierungen sofort absetzbar. Voraussetzung: Weder Standard noch Nutzfläche der Eigentumswohnung dürfen sich erhöhen.
Werbungskosten für Eigentumswohnung jährlich abschreiben
Falls doch können sie als Herstellungskosten nur jährlich mit zwei Prozent über 50 Jahre abgeschrieben werden, es sei denn die Kosten belaufen sich auf nicht mehr als 4000 Euro. Anschaffungs- und Herstellungskosten von vermieteten Wohnungen werden als Werbungskosten abgeschrieben – verteilt über die Dauer der Nutzung (50 Jahre). Das sind dann also zwei Prozent pro Jahr für gebrauchte und neue Eigentumswohnungen. Bemessungsgrundlage ist der Gebäudeanteil und nicht das miterworbene Grundstück! Käufer sollten den Gesamtpreis der Eigentumswohnung bereits im Kaufvertrag aufteilen. Der Anteil für den Grund und Boden sollte möglichst niedrig angesetzt sein. In den meisten Fällen billigen Finanzämter die Werte aus dem Notarvertrag.
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