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Baulich technischen Zustand prüfen

Der Kauf einer Gebrauchtwohnung


22. August 2013 / Andreas Tsilis

Bei einem Bestand von über vier Millionen Eigentumswohnungen kommt dem Kauf einer Gebrauchtwohnung immer größere Bedeutung zu. Anders als bei Ersterwerb einer neu errichteten Eigentumswohnung muss der Käufer einer Gebrauchtwohnung im Regelfall davon ausgehen, das Ausstattung und baulicher Zustand, je nach Alter der Wohnung, nicht mehr dem aktuellen Standard entsprechen und neben dem Kaufpreis zusätzliche Instandhaltungs- und Instandsetzungsaufwendungen auf ihn zukommen.

Der Kauf einer Gebrauchtwohnung Käufer einer gebrauchten Eigentumswohnung sollte sich umfangreich darüber informieren, welche baulichen Kosten am Erwerb dranhängen. Das hängt auch davon ab, ob der Zustand das gekaufte Sondereigentum oder das Gemeinschafteigentum betrifft. Foto: Gerhard Giebener / pixelio.de

Dabei ist grundsätzlich zu unterscheiden, ob es sich um Maßnahmen am Sondereigentum handelt, für deren Kosten der Käufer selbst aufzukommen hat, oder ob es sich um gemeinschaftliches Eigentum handelt, bei dem der Käufer anteilig in die Pflicht genommen wird. Beim Sondereigentum, meist Schönheitsreparaturen, Reparaturen an Sanitär-, Heizungs- und Elektroinstallationen in der Wohnung- kann der Käufer selbst entscheiden, ob und wann er mit den erforderlichen Arbeiten beginnt. Bei notwendigen Maßnahmen am Gemeinsschaftseigentum hingegen muß er die anteiligen Kosten tragen, wenn die Maßnahme von der Mehrheit der Wohnungseigentümer im Rahmen der ordnungsgemäßen Instandhaltung- und Instandsetzung beschlosssen wurde. Da gerade bei älteren Wohnungseigentumsanlagen in der Regel nach 15 bis 20 Jahren umfangreiche Sanierungsmaßnahmen an Heizungsanlagen, Dach, Fassaden, Fenstern, Balkonen und Terrassen zu erwarten sind, sollten sich Käufer über die bisherige und kurzfristig absehbarenMaßnahmen sowie den zu erwartenden Kostenaufwand informieren.

Eigentumswohnungen mit schlechtem Schall- und Wärmeschutz

Vor allem bei Mietwohnungen in Altbauten, die zu Eigentumswohnungen umgewandelt wurden, ist der Zustand von Elekro-, Heizungs – und Sanitärinstallationen oft kritisch. Insbesondere Wasser- und Abwasserleitungen sind häufig durch Kalk- und sonstige Ablagerungen stark beeinträchtigt, so dass der Wasserdruck niedrig und der Wasserzufluss gering ist. Die Folge: Wasch- und Spülmaschinen sind nicht mehr voll funktionsfähig. Besonders problematisch ist die nachträgliche Verbesserung des Schall- und Wärmeschutzes, der in Altbauten häufig nicht mehr heutigen Anforderungen gerecht wird. Nach der Rechtsprechung besteht kein Anspruch darauf, dass die Eigentümergemeinschaft bei umgewandelten Mietwohnungen auf Kosten aller Eigentümer nachträglich verbessernde Massnahmen durchführen lässt.

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