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Immobilienverkauf ? so tickt der Profi

Die Eigentumswohnung maklerfrei zu verkaufen, erfordert strategisches Vorgehen


17. Juni 2013 / Andreas Tsilis

?Betongold? boomt was das Zeug hält. Selbst an B und C-Standorten wird fast zu A-Preisen ?gedealt?, wie es mancher Immobilienprofi ausdrückt. Die Profis recherchieren, taktieren, paktieren, verhandeln und verkaufen (dealen) im eigenen Interesse. Denn je höher der Kaufpreis, desto höher die Provision. Privatverkäufer, die maklerfrei verkaufen wollen, sollten deren Vertriebswissen nutzen.

Die Eigentumswohnung maklerfrei zu verkaufen, erfordert strategisches Vorgehen Udo Domnick / pixelio.de

An dieser Stelle ein paar hilfreiche Tipps:
 

1. Verkauf planen

    Zu wann soll verkauft werden
    Bis wann soll bezahlt werden
    Welcher Kaufpreis
    Welche Werbemedien
    Digitalkamera mit Weitwinkelobjektiv
    Erreichbarkeit für Interessenten
    Alle Objektunterlagen zusammentragen
    Pfandfreigabe der Bank
    Vertragsentwurf; Notar beauftragen

2. Zielgruppe festlegen

Wie ist Ihre Immobilie beschaffen und welche Zielgruppe spricht die vorhandene Infrastruktur an? Ein kinderloses Paar wird in einem Haus in einem Neubaugebiet nicht unbedingt glücklich werden. Ebenso wollen Familien mit kleinen Kindern oft nicht in ein gewachsenes Wohngebiet, wo die Kinder der Nachbarn schon älter sind. Lehrerehepaare benötigen in der Regel nicht nur Kinderzimmer, sondern auch Arbeitszimmer mit Tageslicht.

3. So tickt ein Makler

Vorbemerkung: Es gibt sogenannte Kaufpreissammlungen – an die Normalbürger normalerweise nicht herankommen. Was tun? Prüfen wie der regionale Markt tickt! Rufen sie regionale Makler an und geben sich als Käufer aus. Informieren Sie sich über die erzielten Verkaufspreise in ihrer Gegend. Lassen sich die verkauften Immobilien vergleichen? Wie ist die Infrastruktur vor Ort, wie ist sie überregional, was sagt der Bebauungsplan, gibt es Neubauprojekte? Kaufinteressenten suchen heute im Schnitt neun bis 15 Monate bis sie eine Immobilie kaufen. In dieser Zeit verschaffen sich potentielle Käufer einen sehr guten Überblick über die aktuelle Marktsituation und den Marktwert der einzelnen Immobilien.

4. Erreichbarkeit

Bevor Sie Anzeigen schalten oder Ihre Immobilie im Internet anbieten, müssen Sie sich überlegen, wie Sie die telefonische Erreichbarkeit sicherstellen. Die wenigsten Interessenten sprechen gerne auf Anrufbeantworter. Auch Handynummern werden gerade von älteren Interessenten nicht gerne gewählt. Stellen Sie sicher, dass eine Festnetznummer möglichst den ganzen Tag erreichbar ist.

5. Ansprechende Verkaufsunterlagen
In ein gutes Verkaufsprospekt (Exposé) gehören aussagekräftige digitale Fotos. Machen sie diese bei schönem, wolkenfreiem Wetter. Beim Text: Fakten, Fakten, Fakten ohne Übertreibungen oder unwahre Aussagen.

6. Anfragen? Vorsicht walten lassen
Oft werden Informationen am Telefon an fremde Menschen „rausposaunt“. Freizügig wird berichtet von Einbruchssicherungen an der Haustür oder der ungesicherten Kellertür.
Fragen Sie immer nach Name und Anschrift bevor Sie Details nennen und überprüfen Sie die Angaben.

7. Die Besichtigung
Die Besichtigung ist ein Vorstellungsgespräch: Es gibt keine zweite Chance für den ersten Eindruck. Vor jeder Besichtigung die Wohnung und den (vorhandenen) Außenbereich in Schuss bringen. Wo soll der Rundgang durch das Objekt beginnen, wo aufhören? Einen „Notverkauf“ niemals anmerken lassen. Im Gespräch: Positiv formulieren, Nutzen darlegen – „zwischen den Zeilen hören“, was der Käufer benötigt.

8. Finanzierung
Gute Makler haben Finanzierer an der Hand. Das sollten Sie auch. Also: vorher bei mehreren Finanzierungsberatern Informationen zu Konditionen und Beispielberechnungen besorgen. Wenn der Immobilienkäufer keine Finanzierung bekommt, unterstützen und vermitteln Sie. Der Weg ist zwar oft mühsam, lohnt sich aber in vielen Fällen.

9. Der Kaufvertrag
Wenn die Finanzierungszusage vorliegt, kann der Kaufvertrag geschlossen werden. Im Vertrag müssen mindestens folgende Punkte geregelt sein:

Kaufpreis
Datum der Kaufpreiszahlung
Datum der Übergabe (Besitzübergang)
Regelung zur Gewährleistung
Regelung zum Zustand bei der Übergabe werden Verbindlichkeiten gegenüber der Eigentümergemeinschaft übernommen?

Beim Notar Einfluss auf die Vertragsgestaltung nehmen. Vertragsentwurf vom Fachmann prüfen lassen, damit unliebsame Überraschung vermieden werden. Vor der Beurkundung sollten alle Details geregelt sein.

10. Die Übergabe
Erstellen Sie ein Übergabeprotokoll mit den Zählerständen, und dem Datum der Übergabe.Wichtig: Protokollieren lassen, dass die Wohnung im vertragsgemäßen Zustand übergeben wurde. Ein Zeuge kann nicht schaden. Übergabeprotokoll unterschreiben lassen.

 

 

 

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