Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer
Die Gemeinschaftsordnung
03. Juli 2013 / Andreas Tsilis
Die Regelungen der Gemeinschaftsordnung finden sich meistens in der Teilungserklärung, ohne im rechtlichen Sinne Teil der Teilungserklärung zu sein. Sie können als Anlage zur Teilungserklärung abgelegt sein oder separat geführt werden.
Die Gemeinschaftsordnung regelt das gemeinschaftliche Miteinander der Wohnungseigentümer. Foto: Stefanie Hofschläger / pixelio.de
Die Gemeinschaftsordnung bestimmt die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer und deren Verhältnis zum Verwalter. In Ihr werden im Wesentlichen festgelegt:
- die Nutzung des Wohnungseigentums
- die Willensbildung der Wohnungseigetümer durch Versammlungen
- das Stimmrecht
- die Ausübung des Stimmrechts
- die Verteilung von Einnahmen und Kosten
- die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums
Gibt es keine Gemeinschaftsordnung oder entsprechende Regelungen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes (§§ 10 bis 29 WEG)
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