Hausgeld und Instandhaltungsrücklage berechnen
Der Wirtschaftsplan
06. Juli 2013 / Andreas Tsilis
Nach dem Wohungseigentumsgesetz ist der Verwalter verpflichtet, einen Wirtschaftsplan jeweils für ein Kalenderjahr zu erstellen. Daraus ergibt sich die Höhe des Hausgelds, das jeder Eigentümer im kommenden Jahr zahlen muss.Der Wirtschaftsplan basiert auf den Kosten des Vorjahrs (bei Neubauten: auf realistischen Erfahrungswerten von vergleichbaren Wohnanlagen) sowie einer Schätzung, wie sich diese Kosten im Lauf des Jahres entwickeln werden. In der Regel ist von einer Preissteigerung auszugehen.
Die Höhe des Hausgelds wird im Wirtschaftsplan festgelegt. Foto: Uwe Schlick / pixelio.de
Über den Wirtschaftsplan wird mit einfacher Mehrheit ein Beschluss gefasst. Wird er genehmigt, sind die Wohnungseigentümer zur Zahlung des darin festgelegten Hausgelds verpflichtet. Allerdings kann die Eigentümergemeinschaft ausdrücklich beschließen, dass der alte Wirtschaftsplan weiterhin gilt.
Der Wirtschaftsplan enthält meist:
- Die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben der Wohnungseigentümergemeinschaft für das kommende Jahr
- Einen angemessenen Beitrag zur Instandhaltungsrücklage im kommenden Jahr
- Den Gesamtbetrag des sich daraus ergebenden Finanzierungsbedarfs der Wohnungseigentümer gemeinschaft für das kommende Jahr
- Die Höhe des individuellen Hausgelds für das kommende Jahr, also die Umlage des Finanzierungsbedarfs auf die einzelnen Wohnungseigentümer nach den geltenden Kostenverteilungsshlüsseln.
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