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Treuhänder der Wohnungseigentümer

Rechte und Pflichten des Verwalters


27. Juli 2013 / Andreas Tsilis

Die Bestellung eines Verwalters kann nicht ausgeschlossen werden. Die Eigentümergemeinschaft kann die Verwaltertätigkeit selbst in die Hand nehmen. Der Verwalter ist als Treuhänder der Wohnungseigentümer an deren Weisungen gebunden - seine gesetzlichen Rechte und Pflichten können aber nicht durch Vereinbarungen der Eigentümer torpediert werden.

Rechte und Pflichten des Verwalters Die Verwaltung gemeinschaftlicher Gelder ist dem Hausverwalter zugeordnet. Foto: GG-Berlin / pixelio.de

Ein Verwalter ist zur Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums verpflichtet. Grundlagen sind die Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes, des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Vereinbarungen und  Beschlüsse der Wohnungseigentümer. Über die Instandhaltungs- und Instandsetzungsverpflichtung hinaus obliegt dem Verwalter die erforderlichen Maßnahmen zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zu treffen. Gemeint sind unmittelbar drohende Gefahren bei Brand- und Wasserschäden und Maßnahmen zur Verkehrssicherungspflicht (wackliges Treppengeländer, Risse in der Betondecke), wenn ein ordnungsgemäßer Dauerzustand nicht über sofortige Instandsetzungsmaßnahmen erreicht werden.

Zustimmung zum Verkauf

Auch die Verwaltung gemeinschaftlicher Gelder ist dem Verwalter zugeordnet. Zu den gemeinschaftlichen Geldern gehören die nach Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung zu zahlenden Hausgelder, die Instandhaltungsrückstellung einschließlich der Zinserträge, dazu alles sonstigen Einnahmen der Gemeinschaft, zum Beispiel aus Vermietung gemeinschaftlicher Anlagen und Einrichtungen. Der Verwalter ist auch derjenige, der üblicherweise gerichtliche und außergerichtliche Ansprüche der Wohnungseigentümer geltend macht. Zu den in Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung häufig festgelegten zusätzlichen Pflichten des Verwalters gehören insbesondere Zustimmungsverpflchtungen – so kann geregelt sein, dass Verkauf und Vermietung einer Eigentumswohnung von seiner Zustimmung abhängen. Wird ein Verwalter abberufen, hat dieser alle Unterlagen herauszugeben, die er für die betreffende Hausgemeinschaft angelegt hat. 

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