Was rechtlich bindet, gilt praktisch oft nicht
Wohnungskauf mit Tücken
15. Juli 2013 / Andreas Tsilis
Als Wohnungskäufer muß man viel lesen - Gemeinschaftsordnung, Teilungserklärung und das Wohnungseigentumsgesetz (§§ 10 bis 29 WEG) regeln die Rechte und Pflichten. Mindestens ebenso wichtig ist das Verstehen der ungeschriebenen Spielregeln. Denn, was schriftlich niedergelegt ist, muß noch lange nicht gelten. So kann es sein, dass sich Miteigentümer über Jahre hinweg nicht an die Teilungserklärung halten, sondern davon abweichen. Nimmt ein neuer Eigentümer nun seine (Sondernutzungs-) Rechte in Anspruch, führt das oft zu schweren Streitigkeiten.
Sondernutzungssrechte wirken wie Halteverbote. Doch viele (Mit-)Eigentümer beachten diese nicht. Wohnungskäufer sollten sich daher über die "ungeschriebenen" Spielregeln der Eigentümergemeinschaft informieren. Foto: Rainer Sturm / pixelio.de
Für Wohnungskäufer ist es deshalb wichtig, an die richtigen Informationen heranzukommen. Um viel zu erfahren, sollte man Vertragspartner, den Verwalter und andere Miteigentümer befragen:
Gab es häufiger Konflikte? Wie steht es mit dem Parken von PKW und mit der Nutzung von Gemeinschftsflächen? Dürfen Fahrräder und Kinderwagen im Haus abgestellt werden? Sind einzelne Wohnungseigentümer im Zahlungsverzug, haben sie Schulden bei der Eigentümerversammlung? Werden Wohnungen zwangsversteigert? Stehen Wohnungen leer? Werden Wohnungen als Fereinwohnungen genutzt?
Wohnungskauf oder Absage
Wie hoch ist der Anteil der Selbstnutzer im Vergleich zu den vermieteten Wohnungen? Ist unter den Miteigentümern ein notorischer Störenfried? Gibt es Probleme mit dem Verwalter, ist dieser engagiert oder wird gegen ihn prozessiert? Sind die anderen Miteigentümer darum bemüht, die Wohnanlage zu pflegen und auch zu investieren? Stehen größere Investitionen an? Von den Antworten hängt in manchen Fällen nicht weniger ab, als die Entscheidung für oder gegen die Immobilie – eine Entscheidung, die viel Geld wert ist.
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