Baubeschreibungen sind oft schwammig
Wohnungskauf mit Tücken
03. Juli 2013 / Andreas Tsilis
Nach Verkaufsgesprächen und Wohnungsbesichtigungen wartet auf Kaufinteressenten ein großer Packen Papier: Baubeschreibungen sollen die positive Erwartungshaltung des Kunden mit reichlich Input befriedigen. In vielen Fällen sind potentielle Käufer aber ratloser als vorher, denn der Leistungsumfang ist spärlich, ungenau oder unvollständig beschrieben.
Im Neubau soll die Leistungsbeschreibung helfen, sich ein Bild vom Objekt zu machen. Schwammige Formulierungen machen das zum Geduldspiel.Foto: H.D Volz / pixelio.de
Die Tücke steckt, wie sie oft, im Detail. Um Missverständnisse und unerwartete Mehrkosten zu vermeiden, sollten Kaufinteressenten unbedingt überprüfen lassen, ob alle notwendigen Bauleistungen aufgeführt sind.
Inhaltlose Leistungsbeschreibung
Häufige Schwachpunkte sind fehlende Angaben zur Energieeffizienz, zum Schallschutz und zur Qualität der verwendeten Baustoffe und Innenausbaumaterialien.Formulierungen wie „Wärmeschutz entspricht der Energieeinsparverordnung“, „deutsche Markenprodukte“ oder „Sanitärobjekte von Hersteller XY oder gleichwertig“ sind nichtssagend und unpräzise. Kaufinteressenten sollten sich damit nicht abfinden, denn Baubeschreibungen sind keine werblichen Entäußerungen, sondern „Leistungsversprechen“, die als Bestandteil des Kaufvertrages auch äußerstenfalls Grundlage der juristischen Beurteilung sind. Da es keine genormte oder gesetzliche Vorgabe für Baubeschreibungen gibt, ist die eigene Bewertung manchmal nicht ganz einfach. Es empfiehlt sich daher, und zwar vor Vertragsabschluß, einen fachkundigen Bauberater zu konsultieren. Dieser prüft die Baubeschreibung auf „Herz und Nieren“. Stichwortartig geht es um Hoch-und Tiefbaumaßnahmen, Gebäude-, Sanitär-, Elektro-, Wärme- und Telekommunikationstechnik sowie den Innenausbau.
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