Die Gebrauchsüberlassung an einen Miteigentümer
Sondernutzungsrechte bei Gemeinschaftseigentum
04. August 2013 / Andreas Tsilis
Mit der Einräumung von Sondernutzungsrechten wird quasi "Sondereigentum" geschaffen. Einzelne (Mit-)Eigentümer erhalten dabei das alleinige und ausschließliche Gebrauchs-und Nutzungsrecht an den betreffenden Grundstücksflächen, Anlagen, Kellern oder Einrichtungen. Erforderlich ist immer die Zustimmung aller Eigentümer und die Eintragung des Rechtes ins Grundbuch.
Der eigene Swimmingpool ist ein Traum. Wohnungseigentümer, die ein entsprechendes Sondernutzungsrecht besitzen, können andere Wohnungseigentümer von dem Gebrauch ausschließen. Gleichwohl bleibt der Pool Gemeinschaftseigentum. Foto: Thomas Stallkamp / pixelio.de
Sondernutzungsrechte sind stets mit Sondereigentum verbunden und können deshalb nie selbständig und getrennt von einem Sondereigentum veräußert werden. So ist es zwar möglich, dass ein Wohnungseigentümer das Sondernutzungsrecht an seinem Keller einem anderen Wohnungseigentümer verkauft und es dann mit dessen Wohnungseigentum verbunden wird. Aber es ist nicht möglich, das Sondernutzungsrecht selbständig an einen außerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft stehenden Dritten zu verkaufen.
Sondereigentum wird nicht begründet
Achtung: bei Sondernutzungsrechten darf man nie außer Acht lassen, dass es sich nur um die Nutzungsrechte handelt – die Eigentümerverhältnisse bleiben unberührt. Der betreffende Keller, der Stellplatz oder die Terrasse bleiben also weiterhin Gemeinschaftseigentum. Auch die Pflicht zur Instandhaltung und Instandsetzung sowie die damit einhergehende Kostenlast bleiben eine Angelegenheit der Eigentümergemeinschaft, wenn nicht etwas anderes vereinbart wurde.Fazit: Der Sondernutzunsberechtigte darf mit den betreffenden Flächen, Anlagen und Einrichtungen nicht nach Belieben verfahren, anders als mit seinem Sondereigentum. Das Sondernutzungsrecht räumt nur Gebrauchsrechte und Gebrauchsvorteile ein. Hingegen bleibt das Recht zur ordnungsgemäßen Verwaltung durch die Gemeinschaft bestehen, so dass die entsprechenden Flächen, Anlagen und Einrichtungen vor wesentlichen Eingriffen durch den Sondernutzungsberechtigten geschützt bleiben.
- Regel für den Kauf einer Eigentumswohnung
- Eigentumswohnung kaufen
- Eigentum - Teilungserklärung als Baustein
- Ein Schnitt zum Eigentum
- Handreichung der Eigentümer
- Mit spitzer Feder kalkuliert
- Transparenz durch Taschenrechner
Kauf und Verkauf
- Mängelfristen einhalten
- Den Dreh raus
- berechnen statt Würfeln
- Gebrauchte Eigentumswohnung kaufen
- Der Kauf einer Gebrauchtwohnung
Recht und Wirtschaft
- Regel für den Kauf einer Eigentumswohnung
- Altimmobilie mit Steuerbonus
- Hintertür bei Baupleite
- Zinskosten eindämmen
- Eigentum aus Tradition
Rahmenbedingungen
- Mathe für Miete
- Sahnestück für Eigentümer
- Police gegen Sturm
- Steuererkläung - Steuern sparen mit Verlusten
- Kostenstecker ziehen zwecklos
regionale Marktlage
- Eigentum in der Region kaufen
- Ausverkauf einer Stadt
- Kiel wirkt. Eigentumswohnung in Kiel
- Immobilienkauf am Urlaubsort
- Tag der Architektur 2013 in Hamburg
Beispiele
- Kredit bei Wohneigentum
- Teurer Sonnenschutz
- Miteigentümer bei Abstimmungen rauskegeln
- Im Gemeinschaftseigentum sonnen
- Mieter auf Sonnenseite
ratgeber-eigentumswohnung.de