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Sondernutzungsrechte werten Eigentumswohnungen auf

Räume und Flächen exklusiv


10. Juli 2013 / Andreas Tsilis

Das Sondernutzungsrecht ist ein Recht zur alleinigen Nutzung von genau bestimmten Gemeinschaftseinrichtungen. Häufig werden Sondernutzungsrechte für Keller, Gärten, Terrassenflächen, KFZ-Stellplätze, Dachterrassen etc. vergeben. Solche Rechte werten das Wohnungseigentum erheblich auf - um dauerhaft dem Sondereigentum zugewiesen zu sein, müssen Sondernutzungsrechte aber ins Grundbuch eingetragen werden.

Räume und Flächen exklusiv Dachterrasse exklusiv: Durch ein Sondernutzungsrecht lassen sich andere Eigentümer von der Nutzung ausschließen. Foto:Detlev Müller / pixelio.de

Die hiervon betroffenen Flächen oder Räume selbst bleiben aber gemeinschaftliches Eigentum. Das Sondernutzungsrecht muss zweifelsfrei bezeichnet und konkret und unmißverständlich gegen andere Sondernutzungsrechte abgegrenzt sein. Dazu werden die räumliche Lage auf dem Grundstück und die entsprechenden Flächen in der Teilungserklärung bezeichnet und in einem Aufteilungsplan (Lageplan) vermerkt.

Zuweisung von Sondernutzungsflächen prüfen

Um unattraktivere Wohnungen in einer Anlage gut zu verkaufen, hält ein teilender Eigentümer oft Flächen und Räumlichkeiten zuerst zurück und weist dieser noch keiner bestimmten Wohnung zu. Die Räume oder Flächen sind der zukünftigen Nutzung durch die Gemeinschaft bereits entzogen, aber noch nicht vergeben. In einer Gemeinschaftsordnung klingt das dann so: „ Der teilende Eigentümer behält sich das Recht zuur alleinigen und ausschließlichen Nutzung der Dachflächen, Kellerräume und Stellplätze vor, um diese zu einem späteren Zeitpunkt als Sondernutzungsrechte zuzuordnen.“ Ein Kaufinteressent einer Neubau-Eigentumswohnung sollte unbedingt darauf achten, ob die Teilungserklärung konkrete Zuweisungsvorbehalte enthält. So kann beispielsweise die in der Teilungserklärung aufgeführte Waschküche zwischenzeitlich einem Miteigentümer als Kellerraum zugesagt worden sein oder noch zugesagt werden. Kaufinteressenten ist also zu empfehlen, das bestehende oder zukünftige Nutzungsrecht von Räumen zu klären.

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