Mehrheitseigentümer blockieren Instandhaltungsmaßnahmen
Beschlüsse in der Eigentümerversammlung
02. Juli 2013 / Andreas Tsilis
Neben Lage, Zustand und Preis sollten sich Eigentumsinteressenten über die Eigentümerstruktur informieren. Denn nicht immer läuft die Zusammenarbeit der Eigentümer problemlos. Abweichend vom Prinzip "Eine Stimme pro Eigentümer" sind Stimmrechte möglich, bei dem Mehrheitseigentümer in einer Wohnanlage automatisch die Stimmenmehrheit in der Eigentümerversammlung besitzen.
Wohnungskäufer sollten sich über die Eigentümersituation auch anhand der Protokolle vorab informieren. Foto: K.Laube / pixelio.de
Das kann dann zum Problem werden, wenn so eine Machtposition benutzt wird, um wirtschaftlichen Interessen, gegen die anderern Mieter und Kleinanleger durchzusetzen. Ein klassicher Fall ist beispielsweise, die Verweigerungshaltung bei der Modernisierung oder Sanierung der Wohnanlage. So kommt es immer wieder vor, dass keine entsprechenden Instandhaltungsrücklagen gebildet werden – schließlich käme der Hauptteil des anzusparenden Geldes dafür vom Mehrheitseigentümer. Beim späteren Wohnungsverkauf würden diese Rücklagen für ihn aber „verloren gehen“, also bei der Eigentümergemeinschaft verbleiben. Ohne ausreichende Rücklagen unterbleiben notwendige Instandhaltungen, ein Wertverlust der Immobilie sowie zunehmender Modernsierungsstau sind die Folgen.
Rücklagen fehlen, Sonderumlage fällig
Aus den Protokollen der Eigentümerversammlung lassen sich oft Rückschlüsse über den Umgang der Wohnungseigentümer miteinander und das Verhältnis zum Verwalter ziehen. Aussagekräftig ist auch die Häufigkeit der gerichtlichen Verfahren innerhalb der Eigentümergemeinschaft oder gegen den Verwalter. Gibt es Anzeichen für ein gestörtes Verhältnis innerhalb der Eigentümergemeinschaft, sollte man sich die Mitgliedschaft in dieser Gemeinschaft gut überlegen. Den Protokollen lässt sich auch entnehmen, welche Instandhaltungsmaßnahmen zukünftig anstehen. Ist etwa eine Sanierung des Dachs oder der Fassade geplant, so kann man damit rechnen, dass eine Sonderumlage fällig wird. Daher empfiehlt sich, unbedingt den aktuellen Stand des Rücklagenkontos zu erfragen. Bei mangelnder Deckung durch gebildete Rücklagen kann sonst eine Sonderumlage auf alle Eigentümer zukommen. Sind solche Sanierungsmaßnahmen geplant, sollten die Kosten bei den Verhandlungen mit dem Wohnungsverkäufer angesprochen und vom Kaufpreis abgezogen werden. Natürlich gibt es auch Mehrheitseigentümer, die ihre Stimmrechtsmajorität zur Werterhaltung der Immobilie und sozial verantworlich ausüben. Trotzdem sollten sich Wohnungsinteressenten den Eintritt in diese Eigentümergemeinschaft gut überlegen, denn der Mehrheitseigentümer kann seine Anteile auch weitererkaufen – an einen möglicherweise weniger verantwortlich handelnden Mehrheitseigentümer.
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