Eigentümer blechen für den Notfall
Die Instandhaltungsrücklage
12. Juli 2013 / Andreas Tsilis
Die Instandhaltungsrücklage ist das Sparbuch der Gemeinschaft für künftige Instandhaltungs- bzw. Instandsetzungsmaßnahmen. Die Wohnungseigentümer sind dazu verpflichtet, eine finanzielle Rücklage anzusammeln.
Das Sparbuch ist ein "Notgroschen für später". Die Instandhaltungsrücklage folgt diesem Prinzip. Foto: N.Schmitz / pixelio.de
Damit sollen die einzelnen Wohnungseigentümer vor finanzieller Überlastung bei großen Reparaturen geschützt und Instandhaltungstaus aufgrund fehlender Liquidität der Eigentümergemeinschaft vermieden werden. Das dient dem Werterhalt der Wohnanlage. Die Gemeinschaftsordnung kann Rahmenvorgaben treffen, dass die jährlichen Zahlungen für die Rücklage entsprechend einer langfristigen Instandhaltungsplanung so hoch zu bemessen sind, dass die Kosten der Instandhaltung oder -setzung nach Möglichkeit ohne Erhebung von Sonderumlagen aus der Rücklage bezahlt werden.
Rücklagenzahlung aussetzen
Ungünstig sind Regelungen, die für die Instandhaltungsrücklage eine Obergrenze vorsehen. Eine Teilungserklärung ist auf Dauer angelegt, ein konkret festgelegter Euro-Betrag wird der Dauerhaftigkeit der Wohnanlage und der Teilungserklärung nicht gerecht. Sollte die angesparte Instandhaltungsrücklage zur Sicherung eines mehrjährigen Instandsetzungsbedarfs ausreichen, kann die Eigentümergemeinschaft einen Beschluss zur befristeten Aussetzung der Zahlung veranlassen, wenn die Gemeinschaftsordnung dies zulässt.
Kommentar abgeben
Kauf und Verkauf
- Mängelfristen einhalten
- Den Dreh raus
- berechnen statt Würfeln
- Gebrauchte Eigentumswohnung kaufen
- Der Kauf einer Gebrauchtwohnung
Recht und Wirtschaft
- Regel für den Kauf einer Eigentumswohnung
- Altimmobilie mit Steuerbonus
- Hintertür bei Baupleite
- Zinskosten eindämmen
- Eigentum aus Tradition
Rahmenbedingungen
- Mathe für Miete
- Sahnestück für Eigentümer
- Police gegen Sturm
- Steuererkläung - Steuern sparen mit Verlusten
- Kostenstecker ziehen zwecklos
regionale Marktlage
- Eigentum in der Region kaufen
- Ausverkauf einer Stadt
- Kiel wirkt. Eigentumswohnung in Kiel
- Immobilienkauf am Urlaubsort
- Tag der Architektur 2013 in Hamburg
Beispiele
- Kredit bei Wohneigentum
- Teurer Sonnenschutz
- Miteigentümer bei Abstimmungen rauskegeln
- Im Gemeinschaftseigentum sonnen
- Mieter auf Sonnenseite
ratgeber-eigentumswohnung.de