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Den Fiskus austricksen

Anlagestrategie bei Eigentumswohnungen


15. August 2013 / Andreas Tsilis

Der wirtschaftliche Erfolg einer vermieteten Eigentumswohnung hängt wie bei der Börse auch ganz wesentlich vom richtigen Zeitpunkt für den Ein- und Ausstieg ab, Die alte Börsenregel "im Tief kaufen" - "im Hoch verkaufen" kann durchaus auch auf die Kapitalanlage in Eigentumswohnungen angewandt werden. Wer sich antizyklisch verhält, hat größere Gewinnaussichten: Das Timing muß stimmen. Dazu nachfolgend ein Beispiel.

Anlagestrategie bei Eigentumswohnungen Agieren wie an der Wall-Street: kaufen, verkaufen, investieren und verdienen. Wer mit seiner Eigentumswohnung einen satten Gewinn einstreichen will, sollte einige Anlagestrategien in Petto haben. Foto: Elke Handke / pixelio.de

In Tiefpreisphasen wie Mitte der 80er Jahre des vorherigen Jahrhunderts und zum Beginn des neuen Jahrtausends kann sich der Einstieg lohnen, da ein preisgünstiger Erwerb, insbesondere von Eigentumswohnungen aus zweiter Hand, möglich ist. Dem antizyklischen Einsteiger kommt zustatten, dass in Tiefpreisphasen auch Hypothekenzinsen besonders niedrig sind. Andererseits kann es sich empfehlen, Hochpreisphasen wie Anfang der 80er und 90er Jahre und heute, für einen Ausstieg mit relativ hohen Veräußerungserlösen zu nutzen.

Mit der Eigentumswohnung Steuern sparen

Aus steuerlichen Gründen empfiehlt sich aber eine Anlagedauer von mindestens 10 Jahren zwischen dem Notartermin für den Kauf und dem Notartermin für den Verkauf. Denn wer eine vermietete Eigentumswohnung vor Ablauf von zehn Jahren mit Gewinn verkauft, muß diesen Gewinn voll versteuern. Als Gewinn zählt dabei der Unterschied zwischen Veräußerungserlös und Buchwert (Anschaffungskosten minus Abschreibungen), sofern der Kauf der Eigentumswohnung nach dem 31.Juli 1995 getätigt wurde. Bei vor diesem Stichtag gekauften Eigentumswohnungen errechnet sich der Gewinn aus der Differenz zwischen Veräußerungserlös und Anschaffungskosten. Ausnahme: Sofern die Eigentumswohnung im Zeitraum zwischen Kauf und Verkauf oder im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Jahren selbst bewohnt wurde, bleibt ein Gewinn auch vor Ablauf von zehn Jahren steuerfrei.

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