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Zukunft unter Dach und Fach

Vorsorge für den Trennungs- und Todesfall


10. August 2013 / Andreas Tsilis

Der Erwerb der Eigentumswohnung ist ein Moment des Glücks. Dennoch sollten Paare beim Kauf auch über die Vorsorge nachdenken. Was geschieht beispielsweise im Falle der Trennung? Viele rechtliche und finanzielle Fragen sind zu klären:

Vorsorge für den Trennungs- und Todesfall Alles zeitig unter Dach und Fach bringen bedeutet beim Kauf von Eigentumswohnungen Eventualitäten wie Trennung oder Tod geregelt zu haben. Foto: Petra Discherl / pixelio.de

Wer bleibt in der Eigentumswohnung, wer zieht aus, soll die Wohnung verkauft und der Erlös geteilt werden? Was geschieht, wenn der Partner stirbt? Können Hinterbliebene die Eigentumswohnung noch halten, wenn ein Einkommen wegfällt? Welche steuerlichen Folgen ergeben sich für die Erben?
Ein Patentrezept um diese Fragen zu lösen, kann es nicht geben – verschiedene Möglichkeiten an dieser Stelle nur angerissen werden. So können sich Partner dazu verpflichten, nach der Trennung auf eine Teilungsversteigerung zu verzichten und sich stattdessen um einen freien Verkauf zu bemühen. Regeln lässt sich das in der Form eines Partnerschaftsvertrags. Ehepaare können einen Ehevertrag schließen, der auch Regelungen zur Immobilie enthalten kann.

Vorsorge für den Todesfall

Die Vorsorge für den Todesfall betrifft Alleinstehende ebenso wie Menschen, die in einer Partnerschaft leben. Insbesondere jüngere Käufer einer Eigentumswohnung denken noch nicht an die Fragen, die der Tod aufwirft. Vorzugswürdig wäre es! Die Immobilie ist dann oft noch mit Bankverbindlichkeiten belastet, die für die Erben finanzielle Einschränkungen bedeuten können. Die gewünschten Regelungen beim Tod des Allein- oder Miteigentümers der Eigentumswohnung können durch Testament oder Erbvertrag festgelegt werden. Außerdem haben Verheiratete die Möglichkeit, ein gemeinschaftliches Testament zu errichten. Dieser Weg steht auch gleichgeschlechtlichen Paaren offen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetzes leben. Welche Lösung im Einzelfall zu empfehlen ist, kann nur nach einer individuellen Beratung durch einen Fachmann entschieden werden. Die meisten Regelungen müssen oder sollten notariell beurkundet werden.

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