Nicht ohne meinen Anwalt
Eigentumswohnungen - Streitigkeiten vor Gericht
02. August 2013 / Andreas Tsilis
Kommt es im Zusammenhang mit Wohnungseigentum zum Streit entscheidet in vielen Fällen das örtliche Amtsgericht in erster Instanz. Einen Schwerpunkt von Streitigkeiten nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) bildet die Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung durch einen Wohnungseigentümer.
Nicht ohne meinen Anwalt: Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Wohnungseigentum sollten Miteigentümer einen Rechtsanwalt zur Wahrnehmung ihrer Rechte beauftragen. Foto: Michael Grabscheit / pixelio.de
Die Anfechtung von Beschlüssen muss grundsätzlich innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung beim Gericht erklärt und binnen zwei Monaten nach der Beschlussfassung begründet werden. Ein Verfahren nach dem Wohnungseigentumsgesetz wird eingeleitet, indem ein entsprechender Antrag schriftlich oderzu Protokoll der Geschäftsstelle des Gerichts gestellt wird. Ein Gerichtskostenvorschuß muß gezahlt werden. Das Gericht wird in der Regel einen Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmen. Ein solcher Termin dient dazu, die Angelegenheit zu erörtern. Wird hierbei keine einvernehmliche Lösung gefunden,entscheidet das Gericht durch ein Urteil. Dieses Urteil ist innerhalb eines Monats ab Zustellung mit der Berufung beim zuständigen Landgericht anfechtbar. Das Einschalten eines Rechtsanwalt ist insbesondere dann zu empfehlen, wenn man nicht nur Mitglied der Wohnungeigentümergemeinschaft ist, sondern auch alleiniger Kläger oder Beklagter. In Berufungsfällen herrscht Anwaltszwang, das heißt diese sind immer zu beauftragen.
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