Der Energieausweis gilt Gebäuden, nicht einzelnen Wohnungen
Rot-grüne Bilanz ohne Gewähr
05. Juli 2013 / Andreas Tsilis
Mit dem Energiebedarfsausweis und dem Energieverbrauchsausweis stehen zwei Varianten des Energieausweises zur Verfügung. Beide erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Der Energiebedarfsausweis informiert über den (Jahres-)Primärbedarf, den Endenergiebedarf und die Angaben zur Gebäudehülle. Außerdem wird der Einsatz erneuerbarer Energien erfasst, sowie die Art der Lüftung.
Energieeffizient geht anders. Der Energieausweis sorgt für Vergleichbarkeit. Foto: La-Liana / pixelio.de
Erfolgt diese mittels einer Lüftungsanlage oder per Hand? Der Energieverbrauchsausweis enthält als wichtigste Kenngröße den Energieverbrauchswert und Angaben zur Verbrauchserfassung. Der Energieverbrauchsausweis enthält als wichtigste Kenngröße den Energieverbrauchswert und Angaben zur Verbrauchserfassung. Beide Ausweise haben eines gemein: Der Hinweis auf die Energieeffizienz erfolgt anhand einer Farbampel.Grün ist gut, rot verbesserungswürdig - niedrige Werte im grünen Bereich signalisieren einen geringen Energiebedarf, hohe Werte im roten Bereich einen hohen Energiebedarf. Die Werte auf dem Farbband sollen als Grundlage für einen schnellen und vereinfachten Hausvergleich dienen.
Wichtig: Die im Energieausweis hinterlegten Informationen gestatten keinen Rückschluss auf den künftig zu erwartenden Verbrauch.Insbesondere können die echten Verbrauchsdaten einzelner Wohnungen stark von den Durchschnittswerten im Energieausweis abweichen, weil sie von der Lage der Wohnung im Gebäude, von der jeweiligen Nutzung und vom individuellen Verhalten der Bewohner abhängen. Gut zu wissen: Über Klimafaktoren wird der gemessene Energieverbrauch für die Heizung hinsichtlich der konkreten örtlichen Wetterdaten auf einen deutschlandweiten Mittelwert umgerechnet. So führt beispielsweise ein hoher Verbrauch in einem einzelnen harten Winter nicht zu einer schlechteren Beurteilung des Gebäudes.
Billiger Energieausweis am Ende teuer
Einzelne Firmen locken für die Erstellung von Energieausweisen mit Billigangeboten. Das Problem: Sind die Ausweise nicht vollständigen und somit ungültig gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) drohen Bußgeldern von bis zu 15.000 Euro. Eigentümer sollten daher Qualität und Gültigkeit des angebotenen Energieausweises vor der Beauftragung prüfen. Je ausführlicher die Sanierungstipps und gründlicher die Datenerfassung ist, desto besser ist die Qualität und die Aussagekraft des Energieausweises.
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