Grenzen des Wohneigentums
Eigentümer ohne Hausrecht
10. August 2013 / Andreas Tsilis
Das gemeinschaftliche Eigentum setzt dem Wohnungseigentümer Grenzen. Das hängt damit zusammen, dass ein Wohnungseigentümer dass Wohngebäude zusammen mit anderen Eigentümern besitzt, es gemeinschaftlich verwaltet und mit anderen Eigentümern und Mietern (bei Selbstnutzung) Tür an Tür wohnt. Bei der Instandhaltung sind außerdem gemeinschaftliche Entscheidungen zu treffen.
Der Hausherr entscheidet immer autonom, ein Miteigentümer einer Wohnanlage muß sich mit seinen Miteigentümern in vielen Fällen abstimmen. Foto: Thomas Max Müller / pixelio.de
Während Eigenheimbesitzer selbst entscheiden, was sie wie und wann renovieren, umbauen oder modernsieren wollen, tragen die Eigentümer einer Eigentumswohnanlage gemeinsam die Entscheidung für das Gebäude. Möglicherweise entscheidet die Mehrheit auch gegen die Vorstellungen einzelner. Im Vergleich zum Hauskauf ist der Kauf einer Eigentumswohnung noch sorgfältiger anzugehen, weitaus mehr Unterlagen sind zu überprüfen, um nicht mit Unstimmigkeiten innerhalb der Eigentümergemeinschaft oder nicht einkalkulierten Kosten konfrontiert zu werden. Neben dem Kaufvertrag sind die Teilungserklärung und der Aufteilungsplan zu prüfen, die Baubeschreibung, weitere Vertragsanlagen wie zum Beispiel der Energieausweis und bei älteren Eigentumswohnungen die Protokolle der Eigentümerversammlungen, die Jahresabrechnungen, Gemeinschaftsordnung und anderes. Die Wohnung kann als Altbau oder Neubau erworben werden. Dabei ist zusätzlich zu unterscheiden,ob diese als Altbau „nach Gebrauch“ oder umfassend modernisiert verkauft wird beziehungsweise ob sie als Neubau sich noch in Planung oder im Bau befindet oder bereits fertiggestellt ist. Hiervon abhängig sind unterschiedliche Vor-und Nachteile und Besonderheiten zu berücksichtigen.
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