Zug um Zug zum Eigentumserwerb
Kaufpreiszahlung - was ist wichtig
30. Juli 2013 / Andreas Tsilis
Früher lief die Abwicklung des Kaufvertrages über ein spezielles Treuhandkonto (Notaranderkonto) des Notars. Dafür fielen zusätzliche Kosten an, oft war das Notaranderkonto auch nicht sachgemäß. Heute reicht es aus, eine notarielle Fälligkeitsmitteilung herauszugeben. Eine Ausnahme besteht noch bei Bauträgerverträgen, bei denen ein Notaranderkonto wegen der bauabschnittsweise fälligen Kaufpreisraten gewählt wird.
Den Kaufpreis bauabschnittsweise zu zahlen, erinnert an die Handlungsweise beim Schach: Zug um Zug wird agiert. Foto: Didi01 / pixelio.de
Ist der gesamte Kaufpreis der Eigentumswohnung gezahlt, beantragt der Notar beim Grundbuchamt die Umschreibung des Eigentums auf den Käufer. Mit Eintragung ins Grundbuch endet die Tätigkeit des Notars bei der Vertragsentwicklung. Bevor es tatsächlich soweit ist, gilt es für Käufer von Eigentumswohnungen Augen und Ohren offenzuhalten. Gerade bei Bauträgerverträgen heißt es nach Eingang der Fälligkeitsmitteilung meist abwarten, bis die jeweilige Zahlungsaufforderung vom Bauträger beim Käufer der Eigentumswohnung eingeht. Zusammen mit einem Fachmann sollten Käufer sich vom behaupteten Baufortschritt der Eigentumswohnung überzeugen. Bei Zweifeln ist ein Anwalt zu Rate zu ziehen, der Notar ist dafür der falsche Ansprechpartner, da er keinen anwaltlichen Rat erteilen darf.
Beweispflicht des Käufers der Eigentumswohnung
Bestehen Grundpfandrechte wird die begünstigte Bank die Löschung dieser Rechte davon abhängig machen, dass der Käufer der Eigentumswohnung eine bestimme Summe des Kaufpreises bezahlt. Nur der danach übrige Teil des Kaufpreises ist an den Verkäufer auszukehren. Bestehen Unklarheiten, an wen was zu berappen ist, sollte der Käufer sich nicht auf pauschale Auskünfte verlassen, sondern den Notar ansprechen. Grund: Im Zweifelsfall muß der Käufer der Eigentumswohnung nachweisen, dass der Kaufpreis den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend, bezahlt wurde. Sobald der Käufer als Eigentümer der Wohnung ins Grundbuch eingetragen ist, erhält er hierüber eine Mitteilung des Notars. Sinnvoll ist es, sich als Käufer der Eigentumswohnung über den Notar einen vollständigen Grundbuchauszug zu besorgen. So hält man eine Dokumentation des aktuellen Grundbuchstands in den Händen.
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