Checkliste hilft Mängel zu erkennen
Die Prüfung der Baubeschreibung
16. Juli 2013 / Andreas Tsilis
Grundlage der baulichen Qualitätsprüfung bei Neubauten ist die Baubeschreibung. In dieser sind die baulichen Qualitäten und Leistungen festgelegt. Da die Baubeschreibung beim Kauf, mit etwaigen vereinbarten Änderungen, Bestandteil des Kaufvertrags wird, sollte man sie genauestens unter die Lupe nehmen. Eine Prüfung könnte so aussehen:
Bei Baubeschreibungen wissen Experten, worauf es ankommt. Foto: Q.Pictures / pixelio.de
Vollständiger Leistungsumfang: Sind alle erforderlichen und gewünschten Leistungen zur Fertigstellung des Gebäudes und der Wohnung aufgeführt? Hinsichtlich etwaiger Mängel hilft eine Checkliste mit Angaben zu Gebäude und Wohnung.
Fehlende Unterlagen vor Vertragsschluss zusenden lassen – auch Energiebedarfsausweis, Wohnflächenberechungen und Grundrisse gehören dazu.
Fehlende Angaben sollten als Anlage zum Kaufvertrag schriftlich hinterlegt sein
Bei Eigenleistungen die zusätzlichen Kosten ermitteln, zum Beispiel für Bodenbeläge, die man selbst verlegen will, für Fliesen und Malerarbeiten. Lohnen sich Eigenleistungen?
Qualität der Bauleistung durch Experten prüfen lassen: Sind die Unterlagen und Daten vollständig, sollten diese von einem fachkundigen Architekten oder Bauingenieur geprüft werden. Die Fachleute können erklären,
- ob wichtige Leistungen fehlen und weitere Kosten zu erwarten sind
- wie die Energieeffizienz des Wohnhauses sein wird, wie gut der Schallschutz sein wird
- ob der Feuchteschutz (Kellerabdichtung etc.) optimal ausgelegt ist
- welcher Qualität die Ausstattungsmaterialien entsprechen
Sonderausstattungen: Der Festpreis enthält in der Regel nur die Grund- oder Standardausstattung der Wohnung. Alternativ sind höherwertige Produkte wählbar, die entsprechend teurer werden.
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