Der Schutz des Käufers einer Eigentumswohnung
Die Auflassung
30. Juli 2013 / Andreas Tsilis
Die Auflassung ist zwingende Voraussetzung, damit ein Käufer einer Eigentumswohnung auch deren Eigentümer werden kann. Eigentümer wird der Käufer aber nur, wenn er dem Notar die Zahlung des vollständigen Kaufpreises nachweist. Durch den Eintrag einer Auflassungsvormerkung wird der Käufer dabei vor einem weiteren Verkauf der Eigentumswohnung an einen anderen Käufer geschützt.
Die Auflassungsvormerkung zu Gunsten des Käufers der Eigentumswohnung wirkt wie eine geschlossene Schranke. Sie sperrt andere davor aus, als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen zu werden. Foto: hartmut fischer / pixelio.de
Die vor dem Notar von Verkäufer und Käufer abgegebene Erklärung, dass das Eigentum am Kaufobjekt vom Verkäufer auf den Käufer übergehen soll, bezeichnen Juristen als „Auflassung“. Es kommt jedoch vor, dass die Auflassung nicht im Kaufvertrag selbst enthalten ist, sondern zu einem späteren Zeitpunkt in einer separaten Urkunde erklärt werden soll. Das verursacht zusätzliche Kosten – der Käufer sollte klären, wer diese übernimmt.
Auflassungsvormerkung schützt Käufer der Eigentumswohnung
Entgegen einer weitverbreiteten Meinung erwirbt der Käufer einer Immobilie das Eigentum nicht mit Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags, sondern erst mit seiner Eintragung als Eigentümer im Grundbuch. Diese Eigentumsumschreibung beantragt der Notar beim Grundbuchamt jedoch erst, nachdem ihm die vollständige Kaufpreiszahlung nachgewiesen wurde. Der Käufer der Eignetumswohnung ist bis dahin abgesichert, durch Eintragung einer Auflassungs- oder Eignetumserwerbsvormerkung. Damit werden Verfügungen über das Grundstück, die der Verkäufer oder ein Dritter zeitlich nach der Eintragung dieser Vormerkung vornimmt, ohne Zustimmung des „ersten“ Käufers unwirksam. Die Vormerkung blockiert also das Grundbuch und dient bis zur Eintragung des Käufers der Eigentumswohnung dessem Schutz vor anderweitigen Verfügungen.
- Die Abnahme einer Neubauwohnung
- Kiel wirkt. Eigentumswohnung in Kiel
- Regel für den Kauf einer Eigentumswohnung
- Wohnungskauf als Kapitalanlage
- Rostock - teure Steine am Fluss
- Eigentumswohnungen in Lüneburg
- Eigentumswohnungen in Leipzig
- Eigentumswohnung maklerfrei verkaufen
Kauf und Verkauf
- Mängelfristen einhalten
- Den Dreh raus
- berechnen statt Würfeln
- Gebrauchte Eigentumswohnung kaufen
- Der Kauf einer Gebrauchtwohnung
Recht und Wirtschaft
- Regel für den Kauf einer Eigentumswohnung
- Altimmobilie mit Steuerbonus
- Hintertür bei Baupleite
- Zinskosten eindämmen
- Eigentum aus Tradition
Rahmenbedingungen
- Mathe für Miete
- Sahnestück für Eigentümer
- Police gegen Sturm
- Steuererkläung - Steuern sparen mit Verlusten
- Kostenstecker ziehen zwecklos
regionale Marktlage
- Eigentum in der Region kaufen
- Ausverkauf einer Stadt
- Kiel wirkt. Eigentumswohnung in Kiel
- Immobilienkauf am Urlaubsort
- Tag der Architektur 2013 in Hamburg
Beispiele
- Kredit bei Wohneigentum
- Teurer Sonnenschutz
- Miteigentümer bei Abstimmungen rauskegeln
- Im Gemeinschaftseigentum sonnen
- Mieter auf Sonnenseite
ratgeber-eigentumswohnung.de