Der Ablauf der notariellen Beurkundung
Das Beurkundungsverfahren
28. Juli 2013 / Andreas Tsilis
Inakzeptable vertragliche Regeln des beabsichtigten Vertragsstextes sollten Käufer neu verhandeln. Bei der Prüfung kann ein Anwalt helfen - nicht der Notar, der einen anderen Job macht. Reicht die Zeit zwischen der Übersendung des Vertragsentwurfs und dem Beurkundungstermin nicht aus, sollten Käufer um eine Terminverschiebung beim Notar bitten.
Vor der Unterschrift über den Kauf einer Eigentumswohnung beim Notar sollten alle rechtlichen, wirtschaftlichen und technischen Unklarheiten ausgeräumt sein. Foto Petra Bork / pixelio.de
Am Beurkundungstermin nehmen neben dem Notar meistens beide Vertragsparteien und mitunter auch der eingeschaltete Makler teil. Dritte, dazu gehören auch Lebenspartner(in) oder Ehegatte, sind nur erlaubt, wenn die am Vertrag Beteiligten zustimmen. Manchmal ist es notwendig, dass diese teilnehmen; der Notar gibt dazu Auskunft. Es kann aber auch vorkommen, dass an der Beurkundung der Verkäufer und/oder der Käufer selbst nicht teilnimmt, sondern nur dessen Vertreter. Käufer sollten aber, wenn möglich, immer persönlich anwesend sein, damit der Notar die Fragen zum Vertrag beantworten und den Käufer umfassend belehren kann. Eine besondere Situation kann entstehen, wenn nicht der gesamte Vertragsschluß selbst beurkundet wird, sondern ur das „Angebot zum Abschluss des Kaufvertrags“ oder die Annahme eines solchen Angebots. Falls diese Form der Beurkundung gewählt wird, sollte das Angebot auf Abschluss des Vertrags vom Käufer ausgehen, damit der Notar ihn umfassend hierüber belehren kann.
Notar belehrt über den Kauf der Eigentumswohnung
Jede notarielle Beurkundung beginnt damit, dass der Notar die Identität der Erschienenen feststellt. Danach wird der Notar den Kaufvertrag vorlesen und von sich aus besondere Regelungen erläutern und über deren rechtliche Tragweite belehren. Ein Käufer sollte allerdings selbst überprüfen, ob die Anlagen, die im Vorfeld überreicht wurden, mit den Unterlagen übereinstimmen, die letzlich auch dem zu beurkundenden Vertrag beigefügt werden. Hat der Notar den Kaufvertrag vorgelesen und alle Fragen beanttwortet, wird es ernst: Sowohl der Vertragspartner als auch Käufer unterzeichen den Vertrag. Damit ist zwar der Kaufvertrag unter Dach und Fach, aber der Erwerb der Eigentumswohnung noch längst nicht abgeschlossen.
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