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Finanzierung bis zur Erschöpfung

Eigentum und Belastungsquote


22. Juli 2013 / Andreas Tsilis

Im Normalfall wird der Käufer einer Eigentumswohnung Schulden machen. Die entscheidende Frage dabei ist: Kann der Selbstnutzer die aufgenommenen Schulden einschließlich Zinsen auch zurückzahlen. Das muß unter Berücksichtigung vernünftiger Eckdaten gesichert sein.

Eigentum und Belastungsquote Eine Eigentumswohnung belastet oft die Haushaltskasse. Mittels Taschenrechner lässt sich der notwendige Finanzierungsbedarf berechnen. Foto: Thorben Wengert / pixelio.de

Ausgehend von der Frage“ Wieviel Schulden kann ich mir leisten?“ erscheint die Antwort recht simpel: „Soviel, wie als Belastung aus dem verfügbaren Einkommen tragbar ist“. Unter Belastung ist die Belastung aus „Kapitaldienst“, also die Zahlungsverpflichtung für Zins und Tilgung zu verstehen. Zu dieser Belastung muß noch die Belastung aus Bewirtschaftung addiert werden. Üblicherweise geht man vom monatlichen Nettoeinkommen aus und zieht feststehende Kosten, zum Beispiel Versicherungsprämien, sowie einen pauschalen Beitragfür die Kosten der Lebenshaltung ab. Wie hoch die monatlichen Lebenshaltungskostemn tatsächlich ausfallen hängt von der Haushaltsgröße und den individuellen Bedürfnissen ab. Banken rechnen meist mit folgenden Monatspauschalen:
800 Euro für Einzelpersonen
1.300 Euro für Paare
280 Euro zusätzlich für jedes Kind

Über diese Pauschalen lässt sich selbstverständlich streiten. Ob 1.600 Euro monatlich für eine Familie mit einem Kind ausreichen, um die Kosten der laufenden Lebenshaltung zu bestreiten, darf zu Recht bezweifelt werden. Am besten man führt ein Haushaltsbuch, um einen Überblick über die Ausgaben zu bekommen. Ein solches Haushaltsbuch ist wie ein Kassensturz vor der Entscheidung für eine selbst genutzte Eigentumswohnung. Hier werden minutiös die monatlichen Einnahmen sowie alle monatlichen Ausgaben (ohne die bisher gezahlte Miete sowie die Nebenkosten). Was als Einnahmenüberschuß übrig bleibt, kann für den Traum vom Eigenheim eingesetzt werden.

Beispiel für ein Ehepaar ohne Kind

Monatliches Nettoeinkommen: 2.250 Euro abzüglich
Fixe Kosten: 250 Euro abzüglich
Lebenshaltungskosten: 1.000 Euro (ohne Nettokaltmiete und Wohn-Nebenkosten)
Einnahmenüberschuß (als maximale Belastung):1.000 Euro.

Bewirtschaftungskosten bedenken

Die maximale Belastungsfähigkeit muss sowohl die Belastung durch Zins und Tilgung (Kapitaldienst) als auch die Betriebs-, Verwaltungs- und Instandhaltungskosten (Belastung aus Bewirtschaftung) abdecken. Wenn beispielsweise 225 Euro an laufenden Bewirtschaftungskosten für eine 75 Quadratmeter große Eigentumswohnung einkalkuliert werden, bleibe für den Kapitaldienst nur noch 775 Euro.

Wenn bei einem monatlichen Nettoeinkommen von 2.250 Euro eine maximale Belastung von 1.000 Euro angenommen wird, errechnet sich eine Belastungsquote von 44 Prozent. Das liegt an der Grenze des Erträglichen, da höchstens die Hälfte des Nettoeinkommens für Zins und Tilgung des Darlehens aufgewendet werden sollte. Aus Vorsichtsgründen ist es besser, die Belastungsquote auf 30 bis 40 Prozent zu beschränken. Die Belastungsqoute errechnet sich folgendermaßen: Monatliche Belastung aus Kapitaldienst multipliziert mit 100, geteilt durch das monatliche Nettoeinkommen.

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