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Gut vorbereitet zum Gerichtstermin

Zwangsversteigerung und Eigentumserwerb


27. Juni 2013 / Andreas Tsilis

Wie beim "normalen" Eigentumserwerb, will auch der Erwerb einer zwangsversteigerten Immobilie gründlich durchdacht sein. Steht die Finanzierung, gibt es im Grundbuch eingetragene Rechte, die bestehen bleiben und für zusätzliche finanzielle Belastungen sorgen?

Zwangsversteigerung und Eigentumserwerb Eigentumswerwerb durch den Hammer: Erwerber sollten sich darüber gründlich informieren, Foto: Thorben Wengert / pixelio.de

Gewährleistungsrechte fallen weg, was dann kritisch wird, wenn man die Wohnung vorher nicht besichtigen durfte. Dazu muß man wissen: Der Alteigentümer oder Mieter kann den Zugang zur Wohnung verweigern, es gibt keinen rechtlichen Anspruch auf eine Besichtigungstermin. So kauft man möglicherweise die „Katze im Sack“ - denn, ob Mängel vorliegen, lässt sich nicht überprüfen.

Verkehrswert und Marktwert

Auch das beim Amtsgericht einsehbare Wertgutachten hilft da unter Umständen nicht weiter. Ohnehin muß der  dort amtlich hinterlegte Verkehrswert nicht dem tatsächlichen Marktwert entsprechen. Wenn man besichtigen darf, sollte man sich das zu verschiedenen Wochentagen und Tageszeiten vornehmen, um den Lärmpegel am Abend und zu den beruflichen Stoßzeiten festzustellen -  und dabei einen Architekten oder Bauberater mitnehmen.
Vor der Versteigerung sollte die Finanzierung stehen, dazu braucht die Bank das Verkehrswertgutachten, mittels dessen sie die Beleihungsgrenze und die Kredithöhe feststellt.
In die Versteigerung sollte man gut informiert gehen, es empfiehlt sich vorher mehrere Termine zu besuchen, um sich mit dem Verfahren vertraut zu machen. Ganz wichtig: Einen Höchstbetrag festlegen, und daran festhalten!

Kosten der Zwangsversteigerung

Hat man die Imobilie erworben, entstehen folgenden Kosten:

- Höchstgebot plus vier Prozent Jahreszins (für den Zeitraum zwischen Versteigerungs-und Einzahlungstermin)
- Zuschlaggebühr  des Gerichts, abhängig unter anderem vom Höchstgebot; Notargebühren entfallen.
- Gerichtskosten für die Eintragung des Eigentümers im Grundbuch, Finanzierungskosten und Grunderwerbsteuer

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