Erstbezug: Vertragskenntnis, Verhandlungsgeschick und Vorstellungskraft notwendig
Kopfkino bei projektierten Wohnungen
16. Juli 2013 / Andreas Tsilis
Beim Erwerb einer Neubau-Eigentumswohnung muss man unterscheiden zwischen projektierten und bereits fertiggestellten Wohnungen. Anders als bei bezugsfertigen Wohnungen ist bei im Planungsstadium befindlichen Wohnanlagen die Einflussnahme auf den Bauprozess wesentlich größer. In jedem Fall ist die für jede Wohnung vorliegende Baubeschreibung mit dem Ist-Zustand zu vergleichen. So lassen sich mögliche Abweichungen und Mängel abstellen - bei projektierten Wohnungen sind zumeist Änderungswünsche hinsichtlich Raumplanung und Ausstattung noch drin.
Eigentumswohnungen im Bauprozess lassen sich noch individuell beplanen. Foto: Daniel Rennen / pixelio.de
Das erfordert Verhandlungsgeschick und Vorstellungskraft. Zusätzlich lässt sich noch über die Zuweisung von Sondernutzungsflächen und -räumen wie Keller oder Terrassen verhandeln. Das erfordert Kenntnis der Verträge.
Ist man sich dann mit dem Verkäufer einig, sollte man dennoch nicht unterschreiben. Es gilt, weitere Unterlagen zu sichten: Neben Kaufvertrag und Teilungserklärung (inklusive Gemeinschaftsordnung) sind die Abgeschlossenheitsbescheinigung, das Grundbuchblatt und der Energiebedarfsausweis zu prüfen. Sehr aussagekräftig sind auch, falls vorhanden, das Protokoll des Blower-Door-Tests (Luftdichtheitstests) und das Abnahmeprotokoll für das Gemeinschaftseigentum.
Geschäftsbesorgungsverträge mit Dritten prüfen
Ein besonderes Augenmerk gilt der Versorgung der Immobilie mit Energie und die Beauftragung von Fremddienstleistern. Käufer sollte sich beim Bauträger unbedingt nach langjährigen Geschäftsbesorgungsverträgen für Aufzugswartung, Energiecontracting, Fernwärme, Kabelfernsehen oder Versicherungen erkundigen. An diese Verträge – und Kosten – wird die Eigentümergemeinschaft gebunden sein. In den Verwaltervertrag sollte ebenfalls Einsicht genommen werden. Hier ist zu prüfen, wie eng die Verwaltung an den Bauträger gebunden ist und ob bzw. in welchem Umfang sie sich für eine mögliche Mängelbeseitigung durch den Bauträger einsetzen kann und wird.
- Die Abnahme einer Neubauwohnung
- Kiel wirkt. Eigentumswohnung in Kiel
- Wohnungskauf als Kapitalanlage
- Tag der Architektur 2013 in Hamburg
- Ausverkauf einer Stadt
- Rostock - teure Steine am Fluss
- Eigentumswohnungen in Lüneburg
- Eigentumswohnungen in Leipzig
Kauf und Verkauf
- Mängelfristen einhalten
- Den Dreh raus
- berechnen statt Würfeln
- Gebrauchte Eigentumswohnung kaufen
- Der Kauf einer Gebrauchtwohnung
Recht und Wirtschaft
- Regel für den Kauf einer Eigentumswohnung
- Altimmobilie mit Steuerbonus
- Hintertür bei Baupleite
- Zinskosten eindämmen
- Eigentum aus Tradition
Rahmenbedingungen
- Mathe für Miete
- Sahnestück für Eigentümer
- Police gegen Sturm
- Steuererkläung - Steuern sparen mit Verlusten
- Kostenstecker ziehen zwecklos
regionale Marktlage
- Eigentum in der Region kaufen
- Ausverkauf einer Stadt
- Kiel wirkt. Eigentumswohnung in Kiel
- Immobilienkauf am Urlaubsort
- Tag der Architektur 2013 in Hamburg
Beispiele
- Kredit bei Wohneigentum
- Teurer Sonnenschutz
- Miteigentümer bei Abstimmungen rauskegeln
- Im Gemeinschaftseigentum sonnen
- Mieter auf Sonnenseite
ratgeber-eigentumswohnung.de