Bauträger auf den Zahn fühlen
Kauf von Eigentumswohnungen über Prospekt
04. August 2013 / Andreas Tsilis
Die Wirklichkeit auf der Baustelle hat so gar nichts mit den bunten Prospekten mancher Immobilienverkäufer zu tun. Interessenten und Käufer von Eigentumswohnungen sollten sich daher unbedingt über den Bauträger informieren, den sie mit dem Bau ihrer Wohnung beauftragen. Vor allem Baubeschreibungen vernebeln häufig mehr, als sie aussagen. Potentiellen Käufern ist zu empfehlen, sich eine Referenzliste mit bereits gebauten Wohnungen von dem Bauunternehmer aushändigen zu lassen.
Bunt aufbereitete Werbung lockt viele an - nicht immer hält sie, was sie verspricht. Käufer von Eigentumswohnungen sollten den vollmundigen Versprechen der Bauträger auf den Zahn fühlen. Foto: Andrea Damm / pixelio.de
Neben einer Referenzliste bewähren sich Checklisten. Folgende Punkte sollten Käufer prüfen: Ist der Bauträger eine Einzelperson, eine Einzelfirma oder eine Gesellschaft?
Handelt es sich um eine juristische Person , beispielsweise eine GmbH. Käufer sollten bedenken, dass eine GmbH nut beschränkt haftet.
Wenn es sich um eine GmbH handelt, welches Stammkapital hat die Gesellschaft, seit wann besteht das Unternehmen, wer sind die Gesellschafter und Geschäftsführer? Bei Zweifeln, sollten sich Käufer einen Handelsregisterauszug und eine Gesellschafterliste beim zuständigen Amtsgericht besorgen.
Vorbescheid oder Baugenehmigung notwendig
Die Baubeschreibung muss neben den Planungsunterlagen Vertragsbestandteil sein. Die Angaben sind vom Käufer der Eigentumswohnung genauestens zu prüfen. Wichtig sind: Detaillierte Leistungsbeschreibungen; realistisch kalkulierte Preise für Bodenbelag oder Fliesen; besteht eine richtige Zuordnung von Sondernutzungsrechten an Keller- und Dachspeicherräumen; hat der PKW-Stellplatz dieselbe Nummer wie die Eigentumswohnung; entsprechen die Planungen der Baubeschreibung; sind Sonderwünsche ohne Aufpreis erfasst, sind Zusatzleistungen mit Aufpreis erfasst; behördliche notwendige Änderungen dürfen nicht zu Wertminderungen führen; kann der Käufer vor Fertigstellung in die Gestaltung der Eigentumswohnung eingreifen? Kaufinteressenten sollten zudem nach den zwingenden behördlichen Genehmigungen fragen: Ist ein Bauvorbescheid gegeben, liegt eine Baugenehigung vor - Käufer die einen Laden oder ein Büro eröffnen wollen, sollten sich zudem danach erkundigen, wie das Wirtschafts-und Ordnungsamt dazu steht. Tipp: Die Fragen am besten im Beisein von Zeugen stellen, um bei späteren Streitigkeiten nicht in Beweisnot zu geraten, oder sich die Antworten schriftlich bestätigen lassen.
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