Verkehrswert: Faktor für den Preisvergleich
Die Wertermittlung einer Eigentumswohnung
02. Juli 2013 / Andreas Tsilis
Der Marktpreis einer Immobilie wird zwischen Käufer und Verkäufer ausgehandelt. Als "allgemeine Verhandlungsbasis" dafür gilt der im Baugesetzbuch verankerte Verkehrswert (§ 194 BauGB) . Neben diesem, "im gewöhnlichen Geschäftsverkehr...zu erzielenden Preis", sind Bodenrichtwertkarten und Grundstücksmarktberichte gute Indizien für den Kaufpreis innerhalb der gesuchten Lage.
Die Berechnung des Verkehrswertes hat entscheidenden Einfluss auf den Kaufpreis einer Eigentumswohnung. Foto: Henry Klingenberg / pixelio.de
Für den ersten Vergleich empfiehlt es sich auch den Preis pro Quadratmeter Wohnfläche auszurechnen und dabei die Sondernutzungsrechte (Gartenteil, Schwimmbad, Garage, Dachterrasse etc.), die Gemeinschaftsordnung und sonstige Faktoren im Auge zu behalten. Käufer, die sich für einen Erstbezug (Neubau) entscheiden sollten außerdem prüfen, ob der Bauträger sämtliche Erschließungskosten übernimmt, und ob Malerarbeiten, Bodenbeläge oder Einbauküche inklusive sind. Gerade solche Kosten können mächtig ins Kontor hauen. Auch die zukünftig zu erwartenden Kosten sollte man einmal gedanklich durchspielen. Bei einem Altbau stellt sich die Frage nach der Beteiligung an einer „Sonderumlage“, wenn beispielsweise Balkone saniert werden müssen.
Sachverständige berechnen Immobilienpreise
Zur Wertermittlung sollte ein Immobiliensachverständiger hinzugezogen werden. Denn welcher Laie weiß schon, dass es dafür drei Verfahren gibt?
1. Beim Vergleichswertverfahren werden die Kaufpreise vergleichbarer Objekte herangezogen.
2. Beim Sachwertverfahren werden Gebäudewert und Bodenwert getrennt festgestellt.
3. Beim Ertragswertverfahren werden die Einnahmen („Erträge“) aus Gewerbe- und Wohnungsvermietungen zugrunde gelegt.
Liegen Bauschäden vor, wird der Gebäudewert bei allen Verfahren entsprechend gekürzt. Auf alles verfahren haben die allgemeine Marktsituation und die Lage des Gebäudes entscheidenden Einfluss. Auch die Vermietung spielt eine Rolle: Vermietete Wohnungen werden von Selbstnutzern ungerne gekauft, Kapitalanleger zeigen dagegen ein großes Interesse an bewohnten Objekten.Im Regelfall prüfen Sachverständige den Wert mittels zweier Verfahren, deren Ergebnisse dann verglichen werden. Die Kosten eines beauftragten Sachverständigen sind vom Auftraggeber zu tragen. Branchenübliche Honorare liegen zwischen 80 bis 100 Euro netto. Scheitern die Kaufvertragsverhandlungen hat das keinen Einfluss auf den Sachverständigenanspruch aus einem wirksamen „Wertermittlungsvertrag“.
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